Eidgenössische Volksinitiative 'Für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk'

BV Art. 118 Abs. 2 Bst. d; UeBest. Art. 197 Ziff. 12

Die Initiative im Wortlaut
  Datum Fundstelle
Im Sammelstadium gescheitert 29.06.2021 BBl 2021 1526
Vorprüfung vom 01.10.2019 BBl 2019 6879
Ablauf Sammelfrist 26.06.2021  
Sammelbeginn 15.10.2019  


Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Komitee: Komitee Mobilfunk-Initiative
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

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Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

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