Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung'

BV Art. 125 Abs. 2; UeBest. Art. 197 Ziff. 12

Die Initiative im Wortlaut
  Datum Fundstelle
Im Sammelstadium gescheitert 22.12.2020 BBl 2020 10088
Vorprüfung vom 26.03.2019 BBl 2019 2881
Ablauf Sammelfrist 20.12.2020  
Sammelbeginn 09.04.2019  


Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Komitee: Sekretariat RUI
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:06

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