Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)'

BV Art. 39 Abs. 1bis; UeBest. Art. 197 Ziff. 12

Die Initiative im Wortlaut
  Datum Fundstelle
Im Sammelstadium gescheitert 23.11.2020 BBl 2020 9106
Vorprüfung vom 26.02.2019 BBl 2019 2077
Ablauf Sammelfrist 23.11.2020  
Sammelbeginn 12.03.2019  


Form: Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Komitee: Verein «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)»
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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