Eidgenössische Volksinitiative 'Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Fachkontakt
Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

Zum Seitenanfang