Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 72 Abs. 3 (neu)
3 Der Bau von Minaretten ist verboten.
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 72 Abs. 3 (neu)
3 Der Bau von Minaretten ist verboten.
Letzte Änderung 07.01.2026 12:02