Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 4 (neu)
4 Der Import von Fellen und Pelzwaren ist verboten. Ausgenommen sind Schaf-, Ziegen- und Rinderfelle sowie Kunstpelze.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 4 (neu)
4 Der Import von Fellen und Pelzwaren ist verboten. Ausgenommen sind Schaf-, Ziegen- und Rinderfelle sowie Kunstpelze.
Letzte Änderung 03.03.2026 7:35