Eidgenössische Volksinitiative 'Gegen Pelz-Importe'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 80 Abs. 4 (neu)

4 Der Import von Fellen und Pelzwaren ist verboten. Ausgenommen sind Schaf-, Ziegen- und Rinderfelle sowie Kunstpelze.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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