Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 117 Absatz 2 und 3 (neu)
2Er kann die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.
3Die Krankenversicherung kann nicht obligatorisch erklärt werden.