Die Volksinitiative lautet:
Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt ergänzt:
Art. 79a (neu)Rechtsstellung der Tiere1Tiere sind keine Sachen, sondern empfindungsfähige Lebewesen.
2Der Bund bestimmt ihre rechtliche Stellung, insbesondere im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht.