Eidgenössische Volksinitiative 'für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 69bis Abs. 1bis (neu)

1bis Der Bund regelt im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Modalitäten der Vermarktung von Arzneimitteln sowie deren Abgabe an Einzelpersonen durch dazu befugte Gesundheitsfachleute; er verhindert und verbietet insbesondere jeden Anreiz zu unzweckmässigem, übermässigem oder missbräuchlichem Arzneimittelkonsum.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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