Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 114bis Abs. 6 (neu)
6In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ist das Verbandsbeschwerderecht mit Bezug auf Artikel 22quater, Artikel 24sexies und Artikel 24septies vor dem eidgenössischen Verwaltungsgericht ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen persönlicher Beschwerde.