Eidgenössische Volksinitiative 'gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich (Schweizer Sport- und Gemeinnützigkeits-Initiative)'

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 41ter Abs. 3ter (neu)

3terVon der Steuer nach Absatz 1 Buchstabe a sind alle Umsätze ausgenommen, die von nicht-gewinnstrebigen Sportverbänden und Sportvereinen sowie anerkannten gemeinnützigen Organisationen oder zu deren Unterstützung erzielt werden.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 8 Abs. 2 Bst. b Ziff 5bis (neu)

2...

Von der Steuer sind, ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug, ausgenommen:

....

5bisdie Umsätze, die im Bereich des nicht-gewinnstrebigen Sports und der anerkannten gemeinnützigen Organisationen sowie zu deren Unterstützung erzielt werden;

...

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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