Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37quater (neu)
Die Benutzung öffentlicher Gewässer durch Wasserflugzeuge ist verboten, ausser in Notfällen.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37quater (neu)
Die Benutzung öffentlicher Gewässer durch Wasserflugzeuge ist verboten, ausser in Notfällen.
Letzte Änderung 26.04.2024 8:28