Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37quater (neu)
Die Benutzung öffentlicher Gewässer durch Wasserflugzeuge ist verboten, ausser in Notfällen.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37quater (neu)
Die Benutzung öffentlicher Gewässer durch Wasserflugzeuge ist verboten, ausser in Notfällen.
Letzte Änderung 28.04.2026 9:00