Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 36bis Abs. 10 (neu)
10Auf dem Gebiet der Republik und des Kantons Jura darf keine Nationalstrasse gebaut werden.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 36bis Abs. 10 (neu)
10Auf dem Gebiet der Republik und des Kantons Jura darf keine Nationalstrasse gebaut werden.
Letzte Änderung 08.10.2024 15:21