Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 51 (neu)
Die Kantone können die Wiedereröffnung der Freudenhäuser gestatten.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 51 (neu)
Die Kantone können die Wiedereröffnung der Freudenhäuser gestatten.
Letzte Änderung 23.04.2025 0:03