Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Die beiden ersten Absätze des Artikels 35 der Bundesverfassung werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Art. 35
Die Errichtung von Spielbanken ist untersagt. Als Spielbank ist jede Unternehmung anzusehen, welche Glückspiele betreibt. Die jetzt bestehenden Spielbanken sind binnen fünf Jahren nach Annahme dieser Bestimmung zu schliessen.