Eidgenössische Volksinitiative 'für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Die beiden ersten Absätze des Artikels 35 der Bundesverfassung werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt:

Art. 35

Die Errichtung von Spielbanken ist untersagt. Als Spielbank ist jede Unternehmung anzusehen, welche Glückspiele betreibt. Die jetzt bestehenden Spielbanken sind binnen fünf Jahren nach Annahme dieser Bestimmung zu schliessen.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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