Eidgenössische Volksinitiative 'für die Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Referendum (Staatsvertragsreferendum)'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 89 Abs. 3 (neu)

Staatsverträge mit dem Auslande, welche unbefristet oder für eine Dauer von mehr als fünfzehn Jahren abgeschlossen sind, sollen ebenfalls dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.

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Letzte Änderung 03.10.2024 14:53

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