Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 89 Abs. 3 (neu)
Staatsverträge mit dem Auslande, welche unbefristet oder für eine Dauer von mehr als fünfzehn Jahren abgeschlossen sind, sollen ebenfalls dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.