Nationalratswahlen 1999
Uebersicht
  • S1 Vorschlagsrecht
  • S2 Quorum
  • S3 Vorgehensweise nach Entfallen des Vorschlagsrechts

    S Ergänzungswahlen

    S1 Vorschlagsrecht

    S1a Sind auf der betreffenden Liste oder bei verbundenen Listen auf der betreffenden Einzelliste keine wählbare Ersatzkandidatin und kein wählbarer Ersatzkandidat vorhanden, so findet eine Ergänzungswahl statt.

    S1b Zunächst haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner derjenigen Liste, zu welcher das ausgeschiedene Mitglied des Nationalrats gehörte, das Recht auf Einreichung eines Vorschlags.

    S2 Quorum

    Der Wahlvorschlag bedarf der Zustimmung von mindestens drei Fünfteln aller noch stimmberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Liste.

    S3 Vorgehensweise nach Entfallen des Vorschlagsrechts

    Machen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vom Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, oder stimmen nicht mindestens drei Fünftel aller noch stimmberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einem Vorschlag zu, so findet eine Volkswahl statt:

    S3a nach dem Verhältniswahlverfahren, wenn mehrere Sitze zu besetzen sind;

    S3b nach dem Mehrheitswahlverfahren, wenn nur ein einziger Sitz vakant ist.