Q11 In Wahlkreisen, in denen auf einer oder mehreren Listen höchstens so viele Kandidatinnen und Kandidaten figurieren, als Sitze zu vergeben sind, findet kein Urnengang statt; statt dessen werden alle Kandidatinnen und Kandidaten von der Kantonsregierung in "stiller Wahl" als gewählt erklärt.
Q12 In den Majorzkantonen Obwalden und Nidwalden existiert die Möglichkeit stiller Wahlen ebenfalls.
Für die allfällig unbesetzt gebliebenen Sitze finden Ergänzungswahlen statt.