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Nationalratswahlen vom 19.10.2003 |
Nationalratswahlen 2003 |
Uebersicht |
Wird ein Sitz im Nationalrat während einer Amtsdauer frei, so erklärt die Kantonsregierung unter den nichtgewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden ist, für gewählt, wer am meisten Stimmen erhalten hat (erste Ersatzkandidatin oder erster Ersatzkandidat).
Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das auf Anordnung der Kantonsregierung hin zu ziehen ist.
Ist die erste Ersatzperson gestorben, verzichtet sie auf den Antritt des Mandats oder hat sie ihre Wahlfähigkeit verloren, so rückt die nachfolgende an ihre Stelle.