Nationalratswahlen vom 19.10.2003
Nationalratswahlen 2003
Uebersicht

M Sitzverteilung unter die Listen

  • M1 Erste Verteilung
  • M2 Verteilung der Restmandate
  • M3 Spezialfälle

  • M1 Erste Verteilung

    Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen (Total aller Parteistimmen und Stimmen der Wahlzettel ohne Parteibezeichnung = Gesamtstimmenzahl) wird durch die um eins vergrösserte Zahl der zu besetzenden Nationalratssitze des Wahlkreises geteilt. Die auf das Ergebnis folgende, nächsthöhere ganze Zahl ist die vorläufige Verteilungszahl. Jede Liste erhält soviel Nationalratsmandate zugeteilt, als die vorläufige Verteilungszahl in ihrer Stimmenzahl enthalten ist.


    M2 Verteilung der Restmandate

    Wenn durch diese Verteilung nicht alle Nationalratssitze des Kantons besetzt werden, so wird die Stimmenzahl jeder Liste durch die um eins vergrösserte Zahl der ihr schon zugewiesenen Mandate geteilt und der erste noch zu vergebende Sitz jener Liste zugewiesen, die dabei den grössten Quotienten aufweist - und so fort, bis alle noch freigebliebenen Sitze verteilt sind.


    M3 Spezialfälle

    M3a Grösste Restzahl bei gleichen Quotienten

    Es kann der Fall eintreten, dass die Teilung zwei oder mehrere gleiche Quotienten ergibt, die dann mehreren Listen den gleichen Anspruch auf das nächste Mandat einräumen würden: In diesem Falle erhält diejenige Liste das Mandat, die bei der Teilung mit der Verteilungszahl den grössten Rest aufwies.

    M3b Weitere Regeln zur Verteilung von Restmandaten

    Haben noch immer mehrere Listen den gleichen Anspruch auf das nächste Mandat, so geht dieses an jene Liste, die die grösste Parteistimmenzahl erhalten hat. Sind auch die Parteistimmen dieser Listen gleich, so erhält jene Liste das Mandat, auf welcher der oder die in Betracht fallende Kandidat(in) die grösste Stimmenzahl auf sich vereinigt. Bei gleich hohen Kandidatenstimmenzahlen entscheidet das Los, welches auf Anordnung der Kantonsregierung hin zu ziehen ist.