292 | Sollen der Titel oder der Ingress des Haupterlasses geändert werden oder sollen durch eine Generalanweisung (vgl. Rz. 327) ein oder mehrere Ausdrücke ersetzt werden, so stehen diese Bestimmungen direkt nach dem Einleitungssatz, und zwar in folgender Reihenfolge: Titel, Ingress, Ersatz von Ausdrücken. |