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202Bundesbeschlüsse über Verfassungsänderungen, die von den Behörden vorgeschlagen werden, nennen im Ingress keine Rechtsgrundlage, sondern nur die Materialien. Beachte die abweichende Regel für direkte Gegenentwürfe zu Volksinitiativen nach Randziffer 204.
Beispiel:

Bundesbeschluss
über einen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

 

vom 25. September 20091

 

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. September 20072,

beschliesst:

I

Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:

 

1BBl 2009 6649
2BBl 2007 6713
3SR 101

è AS 2010 1569

Anmerkung: Vgl. auch die Referendumsvorlage in BBl 2009 6649 (gegenüber dieser kommt für die AS-Publikation die Fussnote beim Datum mit der Angabe der Referendumsvorlage hinzu).