167* | Für dringlich erklärte Bundesgesetze mit Verfassungsgrundlage und einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr (fakultatives Referendum) |
1 Dieses Gesetz wird dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 BV). Es untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b BV). 2 Es tritt am … [am Tag nach seiner Verabschiedung] in Kraft und gilt bis zum … |
Ändert das Gesetz andere Gesetze, so ist bei der Befristung (Abs. 2) die Ergänzung nach Randziffer 281 anzubringen: «…; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig». |
* Randziffer geändert durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 5. Dez. 2019. |