| 84 | Für die Interpunktion bei Aufzählungen gelten folgende Regeln: |
Der Einleitungssatz wird mit einem Doppelpunkt abgeschlossen.
Die Glieder von Aufzählungen werden wie folgt voneinander abgegrenzt, sofern sie nicht selbstständige Sätze sind:
| – | Buchstaben durch Strichpunkt; |
| – | Ziffern durch Komma; |
| – | Striche ohne Interpunktion. |
Bei den Rz. 84 und 85 folgen französische und italienische Erlasstexte teilweise anderen Regeln.