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34Man kann Begriffe auch mittels sogenannter Klammerdefinitionen einführen. Diese Technik verwendet man insbesondere, wenn man eine Abkürzung für eine Verwaltungseinheit (z.B. «EJPD» für «Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement») oder einen Erlass (z.B. «BWIS» für «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit») einführen will oder wenn man für einen langen Be­griff eine Kurzform verwenden will («Mineralölsteuer» für «vom Bund auf Treibstoffen erhobene Verbrauchssteuer» [AS 2011 3467, Art. 1 Bst. a]). Vergleiche auch die Randziffern 154 und 155.
Beispiel:
Art. 1Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einschliesslich seiner Forschungsanstalten für Dienstleistungen und Verfügungen im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982 und seiner Ausführungserlasse sowie für statistische Dienstleistungen nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 19923, die das BLW erbringt.

2 Sie regelt zudem die Erhebung von Gebühren durch Vollzugsorgane, denen vom BLW Vollzugsaufgaben übertragen wurden.

 

2SR 910.1
3SR 431.01

è AS 2010 2315