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28Enthält der übergeordnete Erlass keine spezifische kompetenzbegründende Norm, so ruft man ihn insgesamt an (am Beispiel einer Bundesratsverordnung): «gestützt auf das Bundesgesetz vom …». Diese Lösung kann man auch wählen, wenn sehr viele kompetenzbegründende Normen zu nennen wären. Stützt sich ein Erlass der Bundesversammlung hingegen auf zahlreiche kompetenzbegründende Bestimmungen in der Bundesverfassung, so genügt es, die wichtigsten anzuführen; in der Botschaft ist die Rechtsgrundlage allerdings umfassend zu erläutern (vgl. Botschaftsleitfaden).