Akkreditierung von Medienschaffenden

Für den Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus und die Teilnahme an Medienkonferenzen benötigen Medienschaffende eine Akkreditierung oder eine Tagesakkreditierung. Zuständig für die Prüfung der Gesuche und die Erteilung einer Akkreditierung oder Tagesakkreditierung ist die Bundeskanzlei.

Akkreditierung

Medienschaffende werden gemäss Akkreditierungsverordnung (SR 172.071, Art. 2) von der Bundeskanzlei akkreditiert, wenn sie im Umfang von mindestens 40 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind.

Einen dauerhaften Arbeitsplatz im Medienzentrum Bundeshaus können akkreditierte Medienschaffende beantragen, die im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten und diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind (Art. 5, Absatz 2).

Die Akkreditierung gilt bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode. Akkreditierungen für das Medienzentrum Bundeshaus werden von den Parlamentsdiensten anerkannt und berechtigen daher auch zum Zutritt ins Parlamentsgebäude. 

Tagesakkreditierung Medienzentrum

Medienschaffende, welche die Kriterien für eine Akkreditierung im Medienzentrum Bundeshaus nicht erfüllen, können bei der Bundeskanzlei eine Tagesakkreditierung beantragen. Diese berechtigt zum Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus, zur Teilnahme an Medienkonferenzen sowie zur Nutzung der den Medienschaffenden offenstehenden Räumlichkeiten, z.B. unpersönliche Arbeitsplätze. Eine Tagesakkreditierung kann für die Dauer von höchstens 21 Tagen (Dauer einer Session) beantragt werden. Sie berechtigt nicht zum Zutritt zum Parlamentsgebäude.

Parlamentsgebäude


Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundeskanzlei
Sektion Kommunikation
Bundeshaus West
3003 Bern

Tel. +41 58 462 37 91
infokomm@bk.admin.ch

 

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