Bundesrecht in italienischer Sprache

Die italienische Fassung der Gesetze und der Verordnungen des Bundes nimmt im Verfahren teilweise einen anderen Weg als die deutsche und die französische Fassung. Dabei kommt der Abteilung Italienisch der zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei eine zentrale Rolle zu.

Das Italienische, dritte Amtssprache

Das Italienische ist zwar eine Amtssprache des Bundes, seine Rolle unterscheidet sich in der Praxis jedoch deutlich von derjenigen des Deutschen und des Französischen. Die sprachliche Zusammensetzung der Bundesverwaltung bringt es mit sich, dass in alle Phasen der gesetzgeberischen Tätigkeiten fast ausschliesslich auf Deutsch, manchmal auf Französisch, und so gut wie nie auf Italienisch gearbeitet wird. Dies führt dazu, dass im Gesetzgebungsprozess die vorbereitenden Arbeiten faktisch zweisprachig verlaufen, das Endprodukt aber dreisprachig sein muss.

Die italienische Fassung der Bundeserlasse

Dieser Umstand wirkt sich auch auf die Erarbeitung von Bundeserlassen auf Italienisch aus. Namentlich nimmt die italienische Fassung im Verfahren teilweise einen anderen Weg als die deutsche und die französische Fassung. Daher rührt auch die besondere und etwas andere Stellung der Abteilung Italienisch im Vergleich zu anderen Sprachdiensten des Bundes in Bezug auf die Organisationsstruktur, den Aufgabenbereich und die Verantwortlichkeiten.

Die besondere Rolle der Abteilung Italienisch der zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei

Die Abteilung Italienisch nimmt ständige Aufgaben für die italienische Subkommission der parlamentarischen Redaktionskommission wahr und führt deren Sekretariat. Damit ist sie gleichzeitig Organ der Exekutive und der Legislative. In dieser Funktion zeichnet sie als alleinige Verantwortliche für die italienische Fassung sämtlicher Texte des Bundesrechts; dazu gehören sowohl die Erlasse der Regierung (Vorentwürfe, Gesetzesentwürfe, Verordnungen des Bundesrates und der Departemente) als auch die Erlasse, die in die Zuständigkeit des Parlaments fallen (Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse sowie Verordnungen der Bundesversammlung). 

Ein ständiges Engagement für die italienische Fassung von Erlassen

Die italienische Subkommission der Redaktionskommission wurde 1902 ins Leben gerufen, während die heutige Abteilung Italienisch auf das Sekretariat für die italienischsprachige Schweiz zurückgeht, das 1917 als erster Sprachdienst der Bundesverwaltung gegründet wurde. Seit Beginn spielten die beiden Institutionen eine zentrale Rolle, wenn es darum ging zu gewährleisten, dass dem Italienischen im Gesetzgebungsprozess des Bundes eine angemessene Rolle zukam, was sich auch dadurch zeigt, dass die Stellung der beiden Dienste im Verlauf ihres mehr als 100-jährigen Bestehens gestärkt und gefestigt wurde.

Kontakt

Zentrale Sprachdienste Abteilung Italienisch
Sektion Gesetzgebung und Sprache

Gurtengasse 4
Tel.
+41 58 464 11 36

E-Mail

info@bk.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/rechtsetzungsbegleitung/legislazione-federale-in-lingua-italiana.html