Skip to main content

Register of political parties

Anmeldung zum Eintrag ins Parteienregister

Die Daten im Parteienregister werden nur auf Verlangen der Parteien aktualisiert.

Anmeldung zum Eintrag ins Parteienregister des Bundes

Aufgaben der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei führt das Parteienregister des Bundes. Parteien, welche die Voraussetzungen nach Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erfüllen und im Parteienregister eingetragen werden möchten, müssen Angaben wie Adresse oder Statuten liefern. Die Parteien können sich bei der Bundeskanzlei anmelden, doch ist dies nicht obligatorisch. Mit einem Eintrag im Register kommen sie jedoch in den Genuss administrativer Erleichterungen, was die Einreichung der
Kandidatenlisten für die Nationalratswahlen betrifft.  

Erläuterungen zu den Parteien

Erläuterungen zu den politischen Parteien in der Schweiz auf ch.ch

Weitere Informationen

Verordnung der Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 über das Parteienregister