Vorgaben für die dezentrale Bundeverwaltung
Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG, SR 172.019) schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine kohärente Digitalisierung. Das Gesetz gilt auch für die dezentrale Bundesverwaltung. Die Bundeskanzlei kann nach Art. 12 Standards auch für die dezentrale Bundesverwaltung als verbindlich erklären. Diese Standards sind hier aufgeführt.
Anwendung EMBAG für dezentrale Bundesverwaltung
Das EMBAG gilt grundsätzlich für die zentrale und die dezentrale Bundesverwaltung. Für die dezentralen Einheiten können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Aktuell ist keine Einheit pauschal vom EMBAG ausgenommen. Spezifische Ausnahmen sind in Art. 2 und 3 der Digitalisierungsverordnung (DigiV, SR 172.019.1) präzisiert. Zudem sind die dezentralen Einheiten von gewissen weiteren Bestimmungen, insbesondere in Art. 11 DigiV, ausgenommen.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz vom 17. März 2023 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)
- Verordnung vom 2. April 2025 über die digitalen Dienste und die digitale Transformation in der Bundesverwaltung (Digitalisierungsverordnung, DigiV)
Hilfsmittel
Um die dezentrale Bundesverwaltung bei der Anwendung des EMBAG zu unterstützen, steht ihr ein Praxishandbuch zur Verfügung. Dieses hilft sowohl die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen wie auch allfällige Ausnahmen zu beantragen.
Vorgaben
Nach Art. 12 EMBAG kann Bundeskanzlei Standards für die dem EMBAG unterstehenden Behörden für verbindlich erklären. Für die dezentralen Einheiten sind das nur ein Teil der Standards, die für die zentrale Bundesverwaltung verbindlich sind. Folgende Vorgaben erklärte der Delegierten DTI mit Beschluss vom 3. Juli 2026 für die Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung als verbindlich:
Verbindliche Weisungen
I050 - Verlässlichkeit von Identitätsbestätigungen
P030 - The Open Group Architecture Framework (TOGAF)
P035 - Umgang mit Anforderungen und Vorgaben zur digitalen Transformation und IKT-Lenkung
SB018 - IKT-Teilstrategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes
V005 - GEVER - Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung
W010 - Architekturprinzipien
W012 - Digitale Souveränität der Bundesverwaltung
W013 - Nachhaltige digitale Transformation der Bundesverwaltung
Verbindliche eCH-Standards
- eCH-0007: Datenstandard Gemeinden
- eCH-0008: Datenstandard Staaten und Gebiete
- eCH-0010: Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden
- eCH-0011: Datenstandard Personendaten
- eCH-0020: Datenstandard Meldegründe
- eCH-0021: Datenstandard Personenzusatzdaten
- eCH-0031: Geoinformation: INTERLIS 2 - Referenzhandbuch
- eCH-0039: E-Government-Schnittstelle
- eCH-0044: Datenstandard Austausch von Personenidentifikationen
- eCH-0046: Datenstandard Kontakt
- eCH-0051: Standard für den Austausch von Daten im polizeilichen Anwendungsbereich
- eCH-0054: HERMES Projektmanagement Methode
- eCH-0056: Anwendungsprofil Geodienste
- eCH-0058: Schnittstellenstandard Meldungsrahmen
- eCH-0059: Accessibility Standard
- eCH-0070: Leistungsinventar eGov CH
- eCH-0071: Datenstandard Historisiertes Gemeindeverzeichnis der Schweiz
- eCH-0072: Datenstandard Verzeichnis der Staaten und Gebiete
- eCH-0074: Grundsätze zur grafischen Modellierung von Geschäftsprozessen
- eCH-0090: Sedex Umschlag
- eCH-0098: Datenstandard Unternehmensdaten
- eCH-0108: Datenstandard Unternehmensregister
- eCH-0115: Datenstandard NOGA Codes
- eCH-0116: Meldegründe UID-Register
- eCH-0135: Datenstandard Heimatort
- eCH-0138: Rahmenkonzept zur Beschreibung und Dokumentation von Aufgaben, Leistungen, Prozessen und Zugangsstrukturen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz
- eCH-0140: Vorgaben zur Beschreibung und Darstellung von Prozessen der öffentlichen Verwaltung der Schweiz
- eCH-0158: BPMN-Modellierungskonventionen für die öffentliche Verwaltung
- eCH-0206: GWR-Daten an Dritte
- eCH-0242: Modellierung von Geschäftsregeln
Kontakt
Für Anliegen administrativer Art ist das Sekretariat der BK, Bereich DTI, zuständig: info.dti@bk.admin.ch erreichbar. Bei allgemeinen Fragen zu den Vorgaben des DTI steht das Vorgabenmanagement der BK als erste Anlaufstelle zur Verfügung: vorgabenmanagement@bk.admin.ch. Dort werden Anliegen entweder direkt beantwortet oder – falls sie sehr spezifisch sind – an die zuständigen Stellen weitergeleitet.