Fachstelle Personensicherheitsprüfungen
Die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen (FS PSP BK) führt auf Antrag der Departemente hin Sicherheits- und Vertrauenswürdigkeitsprüfungen durch, primär für die vom Bundesrat gewählten Funktionsträger
Das Ziel der Personensicherheitsprüfung ist es, sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt. Es sollen keine Zweifel an ihrer Integrität und Vertrauenswürdigkeit bestehen, die Person darf aufgrund ihrer Lebensumstände weder erpressbar noch bestechlich sein und muss ein uneingeschränktes Urteils- und Entscheidungsvermögen aufweisen. Zu diesem Zweck erhebt die FS PSP BK bei jeder Personensicherheitsprüfung Daten über die Lebensführung der zu prüfenden Person, insbesondere über ihre engen persönlichen Beziehungen und familiären Verhältnisse, ihre finanzielle Lage, ihre Beziehungen zum Ausland und Aktivitäten, welche relevant sind, um Risiken hinsichtlich der Sicherheit oder Vertrauenswürdigkeit frühzeitig zu erkennen. Je nach Prüfstufe findet auch eine persönliche Befragung statt.
Gestützt auf die erhobenen Daten beurteilt die FS PSP BK, ob ein Risiko vorliegt. Je nach Ergebnis dieser Analyse erlässt sie eine Sicherheitserklärung, eine Sicherheitserklärung mit Auflagen oder eine Risikoerklärung. Liegen der FS PSP BK zu wenig Daten für eine Beurteilung vor, erlässt sie eine Feststellungserklärung. Die geprüfte Person hat die Möglichkeit, gegen die Erklärung der FS PSP BK Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
Das auftraggebende Departement ist bei seinem Entscheid, eine Person anzustellen oder ihr eine bestimmte Aufgabe zu übertragen, nicht an die Erklärung der FS PSP BK gebunden. Diese hat rein empfehlenden Charakter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsreglement der Fachstelle und sowie der Broschüre PSP.
Geschäftsreglement der FS PSP BK (nur auf Deutsch verfügbar)