Die Listenverbindung bringt folgende Vorteile:
P1 Bessere Auswertung der Reststimmen
Die bei der Division der Verteilungszahl in der Parteistimmenzahl unberücksichtigt bleibenden Reste, die sonst verloren gehen würden, kommen den Parteien zugute, deren Listen verbunden sind.
Beispiel:
Die Partei A hat eine Stimmenzahl von 4121
Die Partei B hat eine Stimmenzahl von 3912
Die Verteilungszahl beträgt 500
P1a
Ohne Listenverbindung erhält die Partei A 4121 : 500 = 8 Mandate; Rest = 121
Ohne Listenverbindung erhält die Partei B 3912 : 500 = 7 Mandate; Rest = 412
Verloren gehen also der Partei A: 121 Stimmen
Verloren gehen also der Partei B: 412 Stimmen
> Total verlorene Stimmen 533 Stimmen
P1b
Bei Listenverbindung werden die Stimmen beider Parteien vorerst zusammengezählt, nämlich 4121 und 3912 = 8033.
Hierauf wird die Gesamtstimmenzahl 8033 durch die Verteilungszahl 500 dividiert; das ergibt 16 Mandate, also zugunsten der beiden Parteien 1 Mandat mehr als ohne Listenverbindung. Mit andern Worten: statt 533 gehen nur 33 Stimmen verloren.
P2 In grossen Wahlkreisen, wo eine Partei lokalen oder regionalen Wahlmanövern ausgesetzt ist, kann sie mehrere Listen aufstellen und diese miteinander verbinden; auf diese Weise kann sie ihre regionale Ausstrahlungskraft stärken, ohne bei der Feststellung des Wahlergebnisses ihre Einheit einzubüssen und durch die Aufteilung Stimmenanteile nicht mehr ausnützen zu können.