Ungültig sind:
Il nichtamtliche Wahlzettel;
I2 Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert worden sind;
I3 Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen gültigen Kandidatennamen enthalten (gültig ist jeder Name, der sich auf irgendeiner Liste des Wahlkreises befindet);
I4 Wahlzettel, die ehrverletzende Aeusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
I5 Wahlzettel, die den kantonalen Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht entsprechen.