Nationalratswahlen 1999
Uebersicht

2 Repräsentation der Frauen

Seit der Annahme von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung am 14. Juni 1981 sind Bund und Kantone bemüht, rechtliche und tatsächliche Diskriminierungen zu beseitigen, von denen die Frauen im familiären, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld betroffen sind. Wir erlauben uns daher, Sie auf ein Defizit bei der Repräsentation von Frauen im Nationalrat hinzuweisen. Bei den letzten Nationalratswahlen 1995 wurde nur gerade gut jeder fünfte Sitz durch eine Frau besetzt (21,5 %). Hier besteht ein offensichtlicher Nachholbedarf, bis das wünschbare Ziel einer ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter erreicht ist.

Wie die Grafik 1 zeigt, bestellten bei den Nationalratswahlen 1995 nur gerade zwei Stände ihre Delegation paritätisch, während bei den anderen Kantonen mehr oder weniger ausgeprägt Repräsentationsdefizite bestehen; in zwölf Kantonen oder Halbkantonen wurden ausschliesslich Männer in den Nationalrat gewählt.

Wir bitten Sie, in Ihrem Kanton die Wahlberechtigten auf das allfällige Missverhältnis in der Repräsentation von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und Möglichkeiten aufzuzeigen, diesem entgegenzuwirken.

Nationalratswahlen 1995: Anteile der gewählten Frauen und Männer nach Kantonen