Nationalratswahlen 1995
Die wichtigsten Aufgaben des Parlaments sind die Gesetzgebung, die Kontrolle der Verwaltung und des Staatshaushaltes sowie die Wahlen der Regierung und der höchsten Gerichte.
- Das schweizerische Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei
Kammern.
- Der Nationalrat
zählt 200 Mitglieder. Die Sitze werden aufgrund der
Bevölkerungszahl unter die Kantone verteilt. Fünf Kantone und Halbkantone
werden im Nationalrat durch ein einziges Mitglied vertreten, das nach dem
Majorzsystem bestimmt wird. In diesen Kantonen ist gewählt, wer die meisten
Stimmen erhält. In den übrigen Kantonen werden die Mitglieder des Nationalrats
im Verhältnis zu den Stärken der Parteistimmen gewählt
(Proporzsystem).
Der Ständerat
zählt 46 Mitglieder. Grosse und
kleine Kantone sind gleich stark vertreten. Jeder Kanton stellt zwei, jeder
Halbkanton ein Mitglied. Die Wahlen in den Ständerat richten sich nach
kantonalem Recht und finden in der Mehrzahl der Kantone am gleichen Tag statt
wie die Nationalratswahlen.
Zürich 34 (-1)
Bern 27 (-2)
Waadt 17
Aargau 15 (+1)
St. Gallen 12
Genf 11
Luzern 10 (+1)
Tessin 8
Wallis 7
Solothurn 7
Basel-Land 7
Thurgau 6
Freiburg 6
Basel-Stadt 6
Graubünden 5
Neuenburg 5
Schwyz 3
Zug 3 (+1)
Schaffhausen 2
Appenzell A.-Rh. 2
Jura 2
Uri 1
Obwalden 1
Nidwalden 1
Glarus 1
Appenzell I.-Rh. 1
Die Änderungen erfolgen aufgrund der Volkszählung 1990 und des Übertritts des Laufentales von BE zu BL.
Wählen können alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, vorausgesetzt, die politischen Rechte wurden ihnen nicht entzogen.
- Jede kandidierende Person bringt der Liste, die sie portiert hat, eine
oder - falls Sie sie kumulieren - zwei Stimmen. Dies gilt auch, wenn Sie die
kandidierende Person auf eine andere Liste übertragen (panaschieren).
- Leere Linien gelten als Listenstimmen. Sie werden der Partei zugerechnet,
die am Kopf des Wahlzettels steht.
- Mit dem Wahlzettel können sie so viele Parteistimmen vergeben, wie Ihrem
Kanton Nationalratssitze zustehen.
Leeren Wahlzettel ganz oder teilweise ausfüllen
Wenn Sie oben auf dem Wahlzettel eine Parteibezeichnung einsetzen, so werden die leeren Zeilen dieser Partei zugerechnet. Wenn Sie keine Parteibezeichnung anbringen, gehen die Stimmen an die Parteien Ihrer Kandidatinnen oder Kandidaten, und die leeren Linien werden keiner Partei zugerechnet.
Parteiliste unverändert einlegen
Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält eine Stimme. Die Partei erhält so viele Stimmen, wie in ihrem Kanton Sitze zu besetzen sind.
Parteiliste ändern: *Streichen
Auf vorgedrucktem Wahlzettel einzelne Namen streichen. Die gestrichene Kandidatin oder der gestrichene Kandidat erhält keine Stimme. Die Zeile mit dem gestrichenen Namen verbleibt der Partei B als eine Parteistimme.
Parteiliste ändern: *Panaschieren
Namen, die auf einer anderen Liste stehen, in eine vorgedruckte Liste aufnehmen. Die Partei C verliert eine Stimme an die Partei der übernommenen Person (hier Partei D).
Parteiliste ändern: *Kumulieren
Auf vorgedrucktem Wahlzettel einzelne Namen ein zweites Mal aufführen. Die kumulierten Kandidatinnen oder Kandidaten erhalten so zwei Stimmen.
In diesen Kantonen sind vorgedruckte Wahlzettel ungültig. Schreiben Sie von Hand den Namen und den Vornamen (wenn nötig auch Adresse und Beruf) irgendeiner einzigen wählbaren Person auf dem amtlichen (leeren) Wahlzettel.
* Kombinieren mehrerer dieser Möglichkeiten ist zulässig!
PARTEI Abkürzung 1991 1987
Freisinnig-demokratische Partei FDP 44 51
Sozialdemokratische Partei SPS 42 42
Christlichdemokratische Volkspartei CVP 36 42
Schweizerische Volkspartei SVP 25 25
Grüne Partei GPS 14 9
Liberale Partei LPS 10 9
Freiheits-Partei (vormals Autopartei) FP 8 2
Landesring der Unabhängigen LdU 5 8
Schweizer Demokraten (vormals Nationale SD 5 3
Aktion)
Evangelische Volkspartei EVP 3 3
Partei der Arbeit PdA 2 1
Lega dei Ticinesi Lega 2 0
Christlich-soziale Partei CSP 1 0
Eidgenössisch-Demokratische Union EDU 1 0
Frauen macht Politik FraP! 1 0
Parteilos - 1 1
Progressive Organisationen der Schweiz POCH 0 4
Wenn Sie am 22. Oktober 1995 nicht selbst zur Urne gehen können, weil Sie beispielsweise auf einem Ausflug, in den Ferien, auf einer Geschäftsreise oder krank sind, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Vorzeitig wählen
- Die Kantone ermöglichen an mindestens zwei Tagen das vorzeitige Wählen.
Entweder sind bestimmte Urnen schon vor dem 22. Oktober geöffnet, oder Sie
können Ihren Wahlzettel in einem verschlossenen Umschlag bei einer Amtsstelle
abgeben oder in den speziellen Briefkasten der Gemeinde werfen.
- Wählen durch Stellvertretung
- In einigen Kantonen ist es möglich, eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter zur Urne zu schicken. Sie müssen den Wahlzettel aber in jedem
Fall selber ausfüllen.
- Per Post wählen
- Sie können neu in allen Kantonen ohne weitere Begründung auch brieflich
wählen. In den meisten Kantonen müssen Sie aber Ihre Gemeindekanzlei
rechtzeitig darum ersuchen. Neu ist die briefliche Stimmabgabe auch aus dem
Ausland gültig, sofern die Stimme rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde eintrifft.
- Hilfe für Invalide und «Wanderurnen»
- Ein Spezialverfahren ermöglicht schreibunfähigen Invaliden die Stimmabgabe.
Einige Kantone setzen ausserdem sogenannte Wanderurnen ein.
Wichtig!
Nicht alle Kantone regeln diese Frage gleich. Ihre Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich nähere Auskunft.
- Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.
- Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidat(inn)ennamen
enthalten.
- Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in Ihrem
Kanton Sitze zu verteilen sind.
- Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.
- Bei handschriftlich eingesetzten Kandidat(inn)en Namen und Vornamen, wenn
nötig auch Adresse und Beruf angeben.
- Verweisungen wie «dito» oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind ungültig.
- Wahlzettel mit ehrverletzenden Aeusserungen oder mit offensichtlichen
Versuchen einer Verletzung des Stimmgeheimnisses (Kennzeichnungen) sind
ungültig.
- In Kantonen mit mehreren Sitzen sind nur die Namen gültig, die auf einem
der vorgedruckten Wahlzettel stehen.
- Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen.
Proporz oder Majorz? Panaschieren oder kumulieren? Haben Sie Fragen zum Ausfüllen Ihres Wahlzettels? Möchten Sie mehr über Funktion und Aufgabe des Parlaments wissen? Dann steht Ihnen das Informationstelefon der Parlamentsdienste unter der Nummer 155 34 70 kostenlos zur Verfügung. Vom 18. September bis zum 20. Oktober 1995. Von Montag bis Freitag. Von 10 bis 15 Uhr.