Nationalratswahlen 1995

Nationalratswahlen 1995


Zwei Räte - ein Parlament

Die wichtigsten Aufgaben des Parlaments sind die Gesetzgebung, die Kontrolle der Verwaltung und des Staatshaushaltes sowie die Wahlen der Regierung und der höchsten Gerichte.

Das schweizerische Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei Kammern.

Der Nationalrat
zählt 200 Mitglieder. Die Sitze werden aufgrund der Bevölkerungszahl unter die Kantone verteilt. Fünf Kantone und Halbkantone werden im Nationalrat durch ein einziges Mitglied vertreten, das nach dem Majorzsystem bestimmt wird. In diesen Kantonen ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. In den übrigen Kantonen werden die Mitglieder des Nationalrats im Verhältnis zu den Stärken der Parteistimmen gewählt (Proporzsystem).

Der Ständerat
zählt 46 Mitglieder. Grosse und kleine Kantone sind gleich stark vertreten. Jeder Kanton stellt zwei, jeder Halbkanton ein Mitglied. Die Wahlen in den Ständerat richten sich nach kantonalem Recht und finden in der Mehrzahl der Kantone am gleichen Tag statt wie die Nationalratswahlen.

Anzahl Sitze der Kantone im Nationalrat

Zürich                    34  (-1)   
Bern                      27  (-2)   
Waadt                     17         
Aargau                    15  (+1)   
St. Gallen                12         
Genf                      11         
Luzern                    10  (+1)   
Tessin                     8         
Wallis                     7         
Solothurn                  7         
Basel-Land                 7         
Thurgau                    6         
Freiburg                   6         
Basel-Stadt                6         
Graubünden                 5         
Neuenburg                  5         
Schwyz                     3         
Zug                        3  (+1)   
Schaffhausen               2         
Appenzell A.-Rh.           2         
Jura                       2         
Uri                        1         
Obwalden                   1         
Nidwalden                  1         
Glarus                     1         
Appenzell I.-Rh.           1         

Die Änderungen erfolgen aufgrund der Volkszählung 1990 und des Übertritts des Laufentales von BE zu BL.

Wie wählen? - Ihre Möglichkeiten

Wählen können alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, vorausgesetzt, die politischen Rechte wurden ihnen nicht entzogen.

Drei Grundsätze

  1. Jede kandidierende Person bringt der Liste, die sie portiert hat, eine oder - falls Sie sie kumulieren - zwei Stimmen. Dies gilt auch, wenn Sie die kandidierende Person auf eine andere Liste übertragen (panaschieren).
  2. Leere Linien gelten als Listenstimmen. Sie werden der Partei zugerechnet, die am Kopf des Wahlzettels steht.
  3. Mit dem Wahlzettel können sie so viele Parteistimmen vergeben, wie Ihrem Kanton Nationalratssitze zustehen.

Variante 1: Leerer Wahlzettel

Leeren Wahlzettel ganz oder teilweise ausfüllen
Wenn Sie oben auf dem Wahlzettel eine Parteibezeichnung einsetzen, so werden die leeren Zeilen dieser Partei zugerechnet. Wenn Sie keine Parteibezeichnung anbringen, gehen die Stimmen an die Parteien Ihrer Kandidatinnen oder Kandidaten, und die leeren Linien werden keiner Partei zugerechnet.

Variante 2: Vorgedruckte Wahlzettel

Parteiliste unverändert einlegen
Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält eine Stimme. Die Partei erhält so viele Stimmen, wie in ihrem Kanton Sitze zu besetzen sind.

Parteiliste ändern: *Streichen
Auf vorgedrucktem Wahlzettel einzelne Namen streichen. Die gestrichene Kandidatin oder der gestrichene Kandidat erhält keine Stimme. Die Zeile mit dem gestrichenen Namen verbleibt der Partei B als eine Parteistimme.


Parteiliste ändern: *Panaschieren
Namen, die auf einer anderen Liste stehen, in eine vorgedruckte Liste aufnehmen. Die Partei C verliert eine Stimme an die Partei der übernommenen Person (hier Partei D).


Parteiliste ändern: *Kumulieren
Auf vorgedrucktem Wahlzettel einzelne Namen ein zweites Mal aufführen. Die kumulierten Kandidatinnen oder Kandidaten erhalten so zwei Stimmen.


Hinweis für UR, OW, NW, GL und AI

In diesen Kantonen sind vorgedruckte Wahlzettel ungültig. Schreiben Sie von Hand den Namen und den Vornamen (wenn nötig auch Adresse und Beruf) irgendeiner einzigen wählbaren Person auf dem amtlichen (leeren) Wahlzettel.
* Kombinieren mehrerer dieser Möglichkeiten ist zulässig!

Der Frauenanteil in den Räten und die Parteien im Nationalrat

Der Frauenanteil in den eidg. Räten seit der Einführung des Frauenstimmrechts

Nationalrat

Ständerat

Parteien im Nationalrat nach den letzten Wahlen

PARTEI                                          Abkürzung     1991  1987   
Freisinnig-demokratische Partei                 FDP             44  51     
Sozialdemokratische Partei                      SPS             42  42     
Christlichdemokratische Volkspartei             CVP             36  42     
Schweizerische Volkspartei                      SVP             25  25     
Grüne Partei                                    GPS             14  9      
Liberale Partei                                 LPS             10  9      
Freiheits-Partei (vormals Autopartei)           FP               8  2      
Landesring der Unabhängigen                     LdU              5  8      
Schweizer Demokraten (vormals Nationale         SD               5  3      
Aktion)                                                                    
Evangelische Volkspartei                        EVP              3  3      
Partei der Arbeit                               PdA              2  1      
Lega dei Ticinesi                               Lega             2  0      
Christlich-soziale Partei                       CSP              1  0      
Eidgenössisch-Demokratische Union               EDU              1  0      
Frauen macht Politik                            FraP!            1  0      
Parteilos                                       -                1  1      
Progressive Organisationen der Schweiz          POCH             0  4      

Was tun bei Abwesenheit oder Krankheit?

Wenn Sie am 22. Oktober 1995 nicht selbst zur Urne gehen können, weil Sie beispielsweise auf einem Ausflug, in den Ferien, auf einer Geschäftsreise oder krank sind, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

Vorzeitig wählen
Die Kantone ermöglichen an mindestens zwei Tagen das vorzeitige Wählen. Entweder sind bestimmte Urnen schon vor dem 22. Oktober geöffnet, oder Sie können Ihren Wahlzettel in einem verschlossenen Umschlag bei einer Amtsstelle abgeben oder in den speziellen Briefkasten der Gemeinde werfen.
Wählen durch Stellvertretung
In einigen Kantonen ist es möglich, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur Urne zu schicken. Sie müssen den Wahlzettel aber in jedem Fall selber ausfüllen.
Per Post wählen
Sie können neu in allen Kantonen ohne weitere Begründung auch brieflich wählen. In den meisten Kantonen müssen Sie aber Ihre Gemeindekanzlei rechtzeitig darum ersuchen. Neu ist die briefliche Stimmabgabe auch aus dem Ausland gültig, sofern die Stimme rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde eintrifft.
Hilfe für Invalide und «Wanderurnen»
Ein Spezialverfahren ermöglicht schreibunfähigen Invaliden die Stimmabgabe. Einige Kantone setzen ausserdem sogenannte Wanderurnen ein.

Wichtig!
Nicht alle Kantone regeln diese Frage gleich. Ihre Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich nähere Auskunft.

Neun Regeln für die gültige Wahl

  1. Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.
  2. Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidat(inn)ennamen enthalten.
  3. Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind.
  4. Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.
  5. Bei handschriftlich eingesetzten Kandidat(inn)en Namen und Vornamen, wenn nötig auch Adresse und Beruf angeben.
  6. Verweisungen wie «dito» oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind ungültig.
  7. Wahlzettel mit ehrverletzenden Aeusserungen oder mit offensichtlichen Versuchen einer Verletzung des Stimmgeheimnisses (Kennzeichnungen) sind ungültig.
  8. In Kantonen mit mehreren Sitzen sind nur die Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.
  9. Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen.

155 34 70 weiss Rat
über National- und Ständerat

Proporz oder Majorz? Panaschieren oder kumulieren? Haben Sie Fragen zum Ausfüllen Ihres Wahlzettels? Möchten Sie mehr über Funktion und Aufgabe des Parlaments wissen? Dann steht Ihnen das Informationstelefon der Parlamentsdienste unter der Nummer 155 34 70 kostenlos zur Verfügung. Vom 18. September bis zum 20. Oktober 1995. Von Montag bis Freitag. Von 10 bis 15 Uhr.

...nicht vergessen:
Am 22. Oktober 1995 sind Nationalratswahlen!