| Nationalratswahlen vom 19.10.2003 |
| Nationalratswahlen 2003 |
| Uebersicht |
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist Sache der kantonalen Amtsstellen. (Wir geben nachstehend einige Grundzüge des Ausmittlungsverfahrens an. Die Parteien haben damit unmittelbar nichts zu tun).