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Nationalratswahlen vom 19.10.2003 |
Nationalratswahlen 2003 |
Uebersicht |
Ungültig sind:il nichtamtliche Wahlzettel;
i2 Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert worden sind;
i3 Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen gültigen Kandidatennamen enthalten (gültig ist jeder Name, der sich auf irgendeiner Liste des Wahlkreises befindet);
i4 Wahlzettel, die ehrverletzende Aeusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
i5 Wahlzettel, die den kantonalen Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht entsprechen.