Nationalratswahlen vom 19.10.2003
Nationalratswahlen 2003
Uebersicht

F Veröffentlichung der Listen

Die Kantonsregierung hat die Listen mit ihren Bezeichnungen im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei verbundenen Listen muss sie die Listen- sowie allfällige Unterlistenverbindungen bekanntmachen.