| Nationalratswahlen vom 19.10.2003 |
| Nationalratswahlen 2003 |
| Uebersicht |
Die Kantonsregierung hat die Listen mit ihren Bezeichnungen im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen. Bei verbundenen Listen muss sie die Listen- sowie allfällige Unterlistenverbindungen bekanntmachen.