Im Medienzentrum Bundeshaus stehen zwei Säle für die Durchführung von Medienkonferenzen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten richtet sich nach dem «Reglement der Bundeskanzlei über das Medienzentrum Bundeshaus». Darin ist festgelegt, wer zur Reservation berechtigt ist und unter welchen Bedingungen die Nutzung erfolgt.
Reservationsanfragen können ausschliesslich von den im Reglement genannten Nutzungsberechtigten eingereicht werden. Die Bundeskanzlei prüft die Anfragen und bestätigt die Reservation nach erfolgter Prüfung.