Bundesrat präsentiert seine Ziele für das Jahr 2023

Bern, 27.09.2022 - Am 27. September 2022 hat Bundespräsident Ignazio Cassis im Nationalrat die Ziele des Bundesrats für das Jahr 2023 präsentiert. Im Vordergrund wird weiterhin die Bewältigung der vielfältigen Folgen des Ukrainekrieges stehen. Die übrigen Ziele sind auf die drei Leitlinien der Legislaturperiode 2019–2023 abgestimmt.

Der Krieg in der Ukraine und seine Folgen werden den Bundesrat auch im nächsten Jahr stark beschäftigen. Die Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen in den Bereichen der Aussen- und Migrationspolitik und der Landesversorgung stellt ein Hauptziel für das Jahr 2023 dar, das zu den Zielen hinzukommt, die der Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung festgelegt hat.

Für die Legislaturperiode 2019–2023 hat sich der Bundesrat drei politische Leitlinien gesetzt:

•    Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung.
•    Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.
•    Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt.

Konkretisiert hat der Bundesrat diese Leitlinien in 18 Zielen, die ebenfalls für die gesamte Legislatur gelten.

Das Parlament hatte den Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019−2023 am 21. September 2020 verabschiedet. Es folgte dabei grossmehrheitlich dem Vorschlag des Bundesrates.

Die auf die Leitlinien und die Legislaturziele des Bundesrates abgestimmten Ziele für das Jahr 2023 wurden dem Parlament zu Beginn der Herbstsession vorgelegt. Am 27. September 2022 hat Bundespräsident Ignazio Cassis im Nationalrat die Schwerpunkte der Regierung für das nächste Jahr erläutert und damit die Planung des Bundesrates für das vierte und letzte Jahr der Legislaturperiode 2019–2023 vorgestellt. Der Bundesrat gibt sich von Jahr zu Jahr jeweils möglichst konkrete und messbare Handlungsanleitungen für seine Tätigkeit. Dies erlaubt es ihm, im Geschäftsbericht des entsprechenden Jahres die Zielerreichung zu evaluieren.


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