Kommunikation des Bundes in den sozialen Medien wird gestärkt und vereinheitlicht

Bern, 23.06.2021 - Die Informationsgewohnheiten und –erwartungen der Bevölkerung ändern sich. Diesem Wandel trägt die Strategie soziale Medien Rechnung, die vom Bundesrat am 12. Mai verabschiedet wurde. An seiner Sitzung vom 23. Juni hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom personellen Mehrbedarf, der für die Umsetzung der Strategie notwendig ist, und die Mittel zugeteilt. Weiter hat er beschlossen, in der Bundeskanzlei ein audiovisuelles Zentrum einzurichten, das Dienstleistungen für den Bundesrat und die Departemente erbringt.

Die Bundesverwaltung macht bis heute keinen systematischen Gebrauch von den sozialen Medien. Dies stellte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) in einem Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes vom 15. Oktober 2019 fest. Sie empfahl dem Bundesrat, Überlegungen zur strategischen Ausrichtung des Einsatzes sozialer Medien anzustellen, deren Potenzial für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes abzuklären und zu prüfen, ob es angezeigt wäre, ein audiovisuelles Zentrum zu schaffen. Der GPK-N-Bericht war Ausgangspunkt für die Strategie soziale Medien, die der Bundesrat heute verabschiedet hat.

Mit der Strategie verfolgt der Bundesrat drei Ziele. Zwei betreffen Bundesrat und Departemente. Erstens sollen sie einen Beitrag leisten, damit Bevölkerungsteile, die auf anderen Kanälen kaum erreicht werden, sich in den sozialen Medien über wichtige Entscheide, Geschäfte oder Tätigkeiten informieren können. Dies geschieht in Form einer sachlichen Darstellung und im Rahmen des Informationsauftrags. Zweitens sollen Bundesrat und Departemente das Potenzial audiovisueller Formate für ihre oft als komplex wahrgenommenen Geschäfte nutzen. Das dritte Ziel gilt dem Bundesrat als Gremium, der die sozialen Medien verstärkt für die Kommunikation seiner Schlüsselthemen im In- und Ausland nutzen soll.

Um diese Ziele zu erreichen, wird der Bundesrat bei der Bundeskanzlei (BK) ein audiovisuelles Zentrum einrichten, das Leistungen für den Bundesrat, seine Mitglieder und die Generalsekretariate der Departemente erbringt und wichtige politische Geschäfte für den Einsatz in den sozialen Medien aufbereitet.

Neben den bestehenden Kanälen des Bundesrats auf YouTube und Twitter (durch den Bundesratssprecher) möchte der Bundesrat in einem nächsten Schritt auch neue Zielgruppen ansprechen. Zu diesem Zweck eröffnet er im Rahmen eines Pilotversuchs ab 2022 einen Instagram-Account. Weiter wird der Bundesrat ab 2022 für Themen von internationaler Bedeutung einen Twitterkanal eröffnen, dessen Inhalte sich in englischer Sprache an ein internationales Publikum richten. Ob der Bundesrat in Zukunft noch weitere Social-Media-Plattformen nutzen soll und welche, ist noch nicht entschieden. 

Der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates 2021 legt dar, dass die Bedrohung durch Beeinflussung und Desinformation zunimmt. Wenn politische Geschäfte von Bundesrat und Departementen auch in den sozialen Medien zur Verfügung gestellt werden, kann dies zu einer sachlichen Debatte und zur Eindämmung von Desinformation beitragen. 

Die herkömmliche, auf Journalistinnen und Journalisten ausgerichtete Kommunikation bleibt für den Bund zentral. Die Verbreitungs-, Vermittlungs- und Einordnungsleistung einer vielfältigen Medienlandschaft ist eine unersetzliche Grundlage für die Meinungsbildung der Bevölkerung. Die Aktivität in den sozialen Medien darf darum nicht auf Kosten der klassischen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit gehen; erstere kann letztere nur ergänzen, nicht ersetzen. 

Die Umsetzung der Strategie erfordert Ressourcen. Für das audiovisuelle Zentrum stellt das Zentrum für elektronische Medien (ZEM) des VBS vier Vollzeitstellen kostenneutral zur Verfügung. Für die Erarbeitung der Inhalte und Beiträge für die sozialen Medien und die Bewirtschaftung der Kanäle sind bei den Departementen und der Bundeskanzlei insgesamt 10 Stellen notwendig. Der Bundesrat hat von diesem Mehrbedarf Kenntnis genommen und, gestützt auf die Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2021, diese Mittel zugeteilt. 

Die verstärkte Tätigkeit auf Social-Media-Plattformen wirft grundsätzliche Fragen auf, etwa wie der Bundesrat mit Kommentaren unter seinen Beiträgen umgeht oder welchen Gebrauch er von den diversen Dialog- und Interaktionsmöglichkeiten macht. Diese und weitere Fragen werden in noch zu erarbeitenden Richtlinien für eine interaktive, dialogorientierte Kommunikation geregelt. Ausserdem sollen zwei Studien abklären, wie der Einsatz neuer Technologien die Information der Bevölkerung verbessern kann bzw. wie die für die Bevölkerung interessanten Informationen des Bundesrats digitalisiert werden können, um ihr zu diesen den Zugang zu erleichtern.


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Urs Bruderer, stv. Leiter Sektion Kommunikation Bundeskanzlei
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