Abstimmungsvorlagen für den 25. November 2018

Bern, 04.07.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 entschieden, am 25. November 2018 drei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen. Bei einer Vorlage ist noch offen, ob das Referendum zustande kommen wird und ob sie damit tatsächlich zur Abstimmung gelangt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 25. November 2018 zur Abstimmung zu bringen:

1.     Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» (BBl 2018 3499);

2.     Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» (BBl 2018 3497);

3.     Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) (BBl 2018 1491).

Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen diese Vorlage ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 5. Juli 2018 ab.

Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren: https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html


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