Freiburg: Der Bundesrat bewilligt den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2016-2018

Bern, 16.09.2016 - -

An seiner Sitzung vom 16. September 2016 hat der Bundesrat dem Gesuch des Regierungsrats des Kantons Freiburg stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligung gilt ab dem Urnengang vom 27. November 2016 und für alle folgenden Urnengänge der Jahre 2017 und 2018. Kantonale Urnengänge unterliegen nicht der Bewilligungspflicht durch den Bund.
Ab dem Urnengang vom 27. November 2016 plant der Kanton, die rund 4‘900 im Kanton immatrikulierten Auslandschweizer Stimmberechtigten wieder elektronisch abstimmen zu lassen.
Nach einer einjährigen Pause nimmt der Kanton Freiburg als erster Kanton des ehemaligen Consortiums Vote électronique die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe wieder auf. Der Kanton hatte seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten während den Jahren 2010-2015 den elektronischen Stimmkanal mit dem System des Consortiums Vote électronique angeboten. Aufgrund des Entscheids des Consortiums Vote électronique im Herbst 2015, das eingesetzte System nicht weiterzuentwickeln und das Consortium aufzulösen, hatte der Kanton Freiburg die Versuche mit dem elektronischen Stimmkanal sistiert.
Der Kanton Freiburg wird die elektronische Stimmabgabe mit dem System der Schweizerischen Post anbieten. Das System verfügt über die sogenannte individuelle Verifizierbarkeit. Dies erlaubt den Stimmberechtigten zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt wurde.


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