Vote électronique: Mehr Kantone und individuell verifizierbare Systeme

Bern, 17.12.2014 - Der Bundesrat bewilligt die Gesuche von 14 Kantonen für den Einsatz von individuell verifizierbaren Systemen zur elektronischen Stimmabgabe.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat 14 kantonale Gesuche für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2015 und 2016 anlässlich eidgenössischer Volksabstimmungen bewilligt. Mit seinem Entscheid verfolgt der Bundesrat seine Strategie zur schrittweisen Einführung der elektronischen Stimmabgabe nach dem Ansatz „Sicherheit vor Tempo" weiter.

Ab der Abstimmung vom 8. März 2015 sollen in allen Kantonen individuell verifizierbare Systeme zum Einsatz kommen. Die individuelle Verifizierbarkeit erlaubt es den Stimmberechtigten zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist. Damit können die Stimmberechtigten jede Art von Manipulationen auf ihrer Plattform oder im Internet erkennen.

Die Kantone Zürich und Glarus planen, ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe an der Volksabstimmung vom 8. März 2015 erstmals anzubieten. Neu werden voraussichtlich 90‘000 der 135‘000 immatrikulierten Auslandschweizer Stimmberechtigten vom neuen Stimmkanal profitieren können.

Die Kantone Solothurn, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau haben den Bundesrat ersucht, die elektronische Stimmabgabe ab 2016 auch Stimmberechtigten im Inland anbieten zu können. Der Bundesrat hat die Gesuche auch unter diesem Aspekt bewilligt. Die erwähnten Kantone werden bis zu 30% des kantonalen Elektorats in die Versuche einbeziehen können. Die Bundeskanzlei wird vor jedem Urnengang überprüfen, dass die Kantone die rechtlich festgelegten Bedingungen einhalten.


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