Vote électronique bei eidgenössischer Volksabstimmung vom 25. November 2012

Bern, 29.08.2012 - Der Bundesrat hat die Gesuche von zwölf Kantonen für den Einsatz von Vote électronique bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2012 bewilligt. Rund 164 000 Stimmberechtigte werden die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Alle beteiligten Kantone haben bereits erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

Mit seiner Entscheidung hat der Bundesrat die Gesuche aus den zwölf Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf gutgeheissen und somit rund 164 000 Stimmberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihre Stimme am 25. November 2012 per Mausklick abzugeben. Dies entspricht bei total 5 100 000 Stimmberechtigten einem Anteil von 3,2 Prozent des gesamtschweizerischen Elektorats oder rund einem Drittel der gemäss Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11) maximal zugelassenen 10 Prozent.

Zugelassenes Elektorat
Die Auslandschweizer Stimmberechtigten gelten weiterhin als priorisierte Zielgruppe. In zehn Kantonen werden wie bis anhin ausschliesslich diese Gruppe von Stimmberechtigten ihre Stimme über das Internet abgeben können. Im Kanton Genf werden nebst den Auslandschweizerinnen und -schweizern auch rund 71 500 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit Vote électronique teilnehmen können. Der Kanton Neuenburg bietet maximal 25 000 Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Vote électronique an.


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