Vernehmlassungsrecht

Das Vernehmlassungsrecht regelt den Einbezug der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite. 

Unter diesem Link befindet sich eine ständig aktualisierte Übersicht der geplanten, laufenden und abgeschlossenen Vernehmlassungen:

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/eigene-erlasse-rechtsgebiete-der-bk/vernehmlassungsrecht.html