Die vorliegende Vorgabe definiert die Kriterien, wann bundesweit gültige Produkt- und Interoperabilitätsstandards sowie Einsatzrichtlinien erlassen werden. Sie präzisiert die in Ziffer 3.2.2 der «Weisungen des EFD zur Umsetzung der Bundesinformatikverordnung (WUBinfV)» definierten Kriterien zur Produktstandardisierung.
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