Wen betrifft diese Weisung?
Diese Weisung gilt für die zentrale Bundesverwaltung.
Warum ist diese Weisung notwendig?
Diese Vorgabe regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Beantragung von Mitteln aus der IKT-Bundesreserve sowie deren Zuweisung.
Was regelt diese Weisung auf welche Weise?
Im Voranschlag der Bundeskanzlei BK sind finanzielle Mittel für nicht vorhersehbare, dringende Vorhaben im Bereich Digitalisierung und IKT zentral eingestellt. Mit dieser IKT-Bundesreserve können solche Vorhaben in den Verwaltungseinheiten nach Ausschöpfung der dezentralen Kreditreserven unterjährig finanziert werden, um Verzögerungen mit negativen Auswirkungen zu vermeiden.
Was wird von den Betroffenen dieser Weisung erwartet?
Die Bestimmungen in dieser Vorgabe stellen sicher, dass die in der IKT-Bundesreserve eingestellten Mittel zweckkonform und mit grösstmöglichem Nutzen für die Bundesverwaltung eingesetzt werden. Weiter sorgt die Weisung für die Gleichbehandlung der Antragssteller.