P025 - Ökologische und soziale Vorgaben für die Beschaffung von IKT-Geräten

Wen betrifft diese Weisung?

Diese Weisung gilt für die zentrale Bundesverwaltung.

Warum ist diese Weisung notwendig?

Ziel der Weisung P025 ist, dass die Beschaffungsstellen im Geltungsbereich dieser Weisung (vgl. Kap. 2.3) bei der Beschaffung von IKT-Geräten möglichst hohe soziale und ökologische Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus der Geräte stellen.

Die Anforderungen sind so formuliert, dass sie in Ausschreibungen und späteren Abrufen direkt angewandt werden können. Weiter gelten sie auch bei Beschaffungen, bei welchen Dienstleistungen zur Lieferung von Geräten ausgeschrieben werden, diese Geräte aber erst im Rahmen von späteren Abrufen spezifiziert werden.

Die Weisung P025 ist so formuliert, dass auch Beschaffungsverantwortliche von Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen die Kriterien bei ihren Beschaffungen anwenden können. Es gilt zu beachten, dass diese an die jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten und an den Ausschreibungsgegenstand anzupassen sind.

Was regelt diese Weisung auf welche Weise?

Die Weisung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind, wobei die Beschaffung den Kauf, das Mieten oder Leasen dieser Geräte umfassen kann. Die betroffenen Gerätetypen sind in Beilage 1 (Kapitel 3) definiert.

Was wird von den Betroffenen der Weisung erwartet?

Bei der Beschaffung von IT-Geräten MÜSSEN die Beschaffungsstellen in den Ausschreibungsunterlagen die Kriterien nach Beilage 1 dieser Weisung verwenden.

Kontakt

Bereich «Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)» Monbijoustrasse 91
CH-3003 Bern
Tel.
+41 (0)58 463 4664

Info DTI

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