GovTech Innovationsbörse 2023

Mit der GovTech Innovationsbörse sucht die Bundesverwaltung innovative Lösungen zu aktuellen Herausforderungen der digitalen Transformation. Verschiedene Ämter der Bundesverwaltung haben eine Herausforderung eingereicht. Wir suchen Start-Ups mit Lösungsideen zu diesen Herausforderungen.

Um neue Ideen auszuprobieren, kann die Bundesverwaltung Prototypen entwickeln oder Pilotversuche durchführen. Start-ups bieten auf der anderen Seite innovative Ansätze, sind jedoch weniger sichtbar als traditionelle Anbieter.

Damit Start-ups und Ämter der Bundesverwaltung gemeinsam innovative Lösungen finden, führt der Bereich DTI der Bundeskanzlei 2023 erstmals – und als Pilotversuch – eine Innovationsbörse durch. Die Börse ist eine der Massnahmen, die im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3240 «Public Innovation Hub» angekündigt wurde. Die Bundesverwaltung nimmt damit eine Forderung des Parlaments auf, innovative Ideen zu prüfen und allenfalls rasch umzusetzen.

Die Börse bietet Ämtern der Bundesverwaltung Gelegenheit zum Dialog mit Start-ups. Sie findet voraussichtlich in Form einer eintägigen Veranstaltung im Juni statt. Aus den Ideen, die im Rahmen der Börse entwickelt werden, können konkrete Umsetzungsaufträge entstehen. Die teilnehmenden Ämter erhalten durch den Dialog zudem eine Übersicht zu besonders innovativen Angeboten auf dem Markt.

Herausforderungen

Mehrere Ämter der Bundesverwaltung haben eine Herausforderung eingereicht. Die Ämter konnten ihre Herausforderungen bis am 17. März 2023 einreichen. Sie haben folgende Herausforderungen eingereicht:

Lösungen suchen

Bis zum 7. Mai können interessierte Start-ups Lösungsvorschläge zu den Herausforderungen einreichen. Informationen zu den Herausforderungen und zur Teilnahme an der Innovationsbörse finden Sie bei venturelab, das im Auftrag der Bundeskanzlei den Kontakt zur Startup-Szene herstellt. An einer Veranstaltung im Juni konkretisieren die Ämter und die Start-ups die Lösungsvorschläge gemeinsam. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Wir informieren jedoch nach der Veranstaltung über die Ergebnisse.                             

Beschaffungsrecht

Die Innovationsbörse gilt aus Sicht Beschaffung als Marktabklärung. Ob anschliessend an die Börse ein Auftrag erteilt werden soll und welches Beschaffungsverfahren anzuwenden ist, muss auf Basis der Ergebnisse der Börse im Einzelfall beurteilt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundeskanzlei BK

Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel.
+41 58 463 46 64

info.dti@bk.admin.ch

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