GovTech Innovationsbörse 2023

Mit der GovTech Innovationsbörse am 22. Juni 2023 hat die Bundesverwaltung innovative Lösungen zu aktuellen Herausforderungen der digitalen Transformation gesucht. 28 Start-ups haben insgesamt 67 Lösungsvorschläge zu den Herausforderungen eingereicht.

Um neue Ideen auszuprobieren, kann die Bundesverwaltung Prototypen entwickeln oder Pilotversuche durchführen. Start-ups bieten auf der anderen Seite innovative Ansätze, sind jedoch weniger sichtbar als traditionelle Anbieter.

Damit Start-ups und Ämter der Bundesverwaltung gemeinsam innovative Lösungen finden, führte der Bereich DTI der Bundeskanzlei 2023 erstmals – und als Pilotversuch – eine Innovationsbörse durch. Die Börse war eine der Massnahmen, die im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3240 «Public Innovation Hub» angekündigt wurde. Die Bundesverwaltung nahm damit eine Forderung des Parlaments auf, innovative Ideen zu prüfen und allenfalls rasch umzusetzen.

Die Börse bot Ämtern der Bundesverwaltung Gelegenheit zum Dialog mit Start-ups. Aus den Ideen, die im Rahmen der Börse entwickelt werden, können konkrete Umsetzungsaufträge entstehen. Die teilnehmenden Ämter erhielten durch den Dialog zudem eine Übersicht zu besonders innovativen Angeboten auf dem Markt.

Herausforderungen

Die Ämter konnten ihre Herausforderungen bis am 17. März 2023 einreichen. Sie haben folgende Herausforderungen eingereicht:

Lösungsvorschläge

28 Start-ups haben insgesamt 67 Lösungsvorschläge zu den Herausforderungen eingereicht. Die beteiligten Ämter haben die besten Lösungsvorschläge ausgewählt und am 22. Juni 2023 mit den entsprechenden Start-ups Gespräche geführt, um Herausforderungen und Lösungsvorschläge zu prüfen und zu schärfen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden die beteiligten Ämter darüber, ob und in welcher Form sie ihre Herausforderungen weiterverfolgen wollen.   

Beschaffungsrecht

Die Innovationsbörse gilt aus Sicht Beschaffung als Marktabklärung. Ob anschliessend an die Börse ein Auftrag erteilt werden soll und welches Beschaffungsverfahren anzuwenden ist, muss auf Basis der Ergebnisse der Börse im Einzelfall beurteilt werden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundeskanzlei BK

Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel.
+41 58 463 46 64

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